Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bike-Fahrenden und ab 1. April 2024 eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) mit Übergangsfrist bis 2027 für bereits im Verkehr stehende SPedelecs. Das Bundesamt für Strassen, ASTRA, hat die neuen Vorschriften auf Anfrage von Velosuisse präzisiert.
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